42 F 81/13•Amtsgericht Langenfeld, 2014-07-04, 42 F 81/13
Amtsgericht Langenfeld, 2014-07-04, 42 F 81/13
42 F 81/13Gericht erster Instanz04.07.2014
Regest
Zur Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer Beeinträchtigung der Eltern
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 42 F 81/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-04
Aktenzeichen: 42 F 81/13
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2014:0704.42F81.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 42. Familienabteilung
Normen: § 1666 BGB
Leitsätze
Zur Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer Beeinträchtigung der Eltern
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 27.05.2013 wird aufrechterhalten.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 1.500 EUR
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