12 C 208/14•Amtsgericht Langenfeld, 2014-08-25, 12 C 208/14
Amtsgericht Langenfeld, 2014-08-25, 12 C 208/14
12 C 208/14Gericht erster Instanz25.08.2014
Regest
Zur Feststellung einer Schadensvertiefung an einem unfallbeteiligten Pkw mit Vorschaden
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 12 C 208/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-25
Aktenzeichen: 12 C 208/14
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2014:0825.12C208.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Abteilung
Normen: BGB §§ 781, 812, 814; StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115, ZPO § 287
Leitsätze
Zur Feststellung einer Schadensvertiefung an einem unfallbeteiligten Pkw mit Vorschaden
Tenor
hat das Amtsgericht Langenfeldauf die mündliche Verhandlung vom 14.07.2015durch den Richter am Amtsgericht Nfür Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte zu 1) 1.110,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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