Amtsgericht Langenfeld, 2014-08-25, 12 C 208/14

12 C 208/14Gericht erster Instanz25.08.2014

Regest

Zur Feststellung einer Schadensvertiefung an einem unfallbeteiligten Pkw mit Vorschaden

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 12 C 208/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-25

Aktenzeichen: 12 C 208/14

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2014:0825.12C208.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Abteilung

Normen: BGB §§ 781, 812, 814; StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115, ZPO § 287

Leitsätze

Zur Feststellung einer Schadensvertiefung an einem unfallbeteiligten Pkw mit Vorschaden

Tenor

hat das Amtsgericht Langenfeldauf die mündliche Verhandlung vom 14.07.2015durch den Richter am Amtsgericht Nfür Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte zu 1) 1.110,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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