Amtsgericht Langenfeld, 2015-01-07, 32 C 87/14

32 C 87/14Gericht erster Instanz07.01.2015

Regest

Die Zusage der Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall bei der Vermittlung eines Mietwagenvertrages ist keine versicherungsvertragliche Leistung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 32 C 87/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-07

Aktenzeichen: 32 C 87/14

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2015:0107.32C87.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilabteilung

Normen: §§ 1, 215 Abs. 1 VVG

Leitsätze

Die Zusage der Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall bei der Vermittlung eines Mietwagenvertrages ist keine versicherungsvertragliche Leistung.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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