Amtsgericht Langenfeld, 2015-12-17, 34 C 249/15

34 C 249/15Gericht erster Instanz17.12.2015

Regest

Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 34 C 249/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 34 C 249/15

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2015:1217.34C249.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilabteilung

Leitsätze

Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 512,10 € (Hauptforderung) in der Hauptsache erledigt ist.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen aus 512,10 € von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom 03.07.2015 bis zum 02.11.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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