Amtsgericht Langenfeld, 2016-08-11, 8 F 69/12

8 F 69/12Gericht erster Instanz11.08.2016

Regest

Die Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum schließt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wegen vorangegangenen Fehlverhalts aus.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 8 F 69/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-11

Aktenzeichen: 8 F 69/12

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2016:0811.8F69.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Familienabteilung

Normen: § 1565 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Die Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum schließt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wegen vorangegangenen Fehlverhalts aus.

Tenor

Der Scheidungsantrag des Antragstellers vom 08.03.2012 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Verfahrenswert wird auf 33.000,00EUR festgesetzt.

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