8 F 69/12•Amtsgericht Langenfeld, 2016-08-11, 8 F 69/12
Amtsgericht Langenfeld, 2016-08-11, 8 F 69/12
8 F 69/12Gericht erster Instanz11.08.2016
Regest
Die Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum schließt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wegen vorangegangenen Fehlverhalts aus.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 8 F 69/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-11
Aktenzeichen: 8 F 69/12
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2016:0811.8F69.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Familienabteilung
Normen: § 1565 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Die Fortsetzung der ehelichen Geschlechtsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum schließt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres wegen vorangegangenen Fehlverhalts aus.
Tenor
Der Scheidungsantrag des Antragstellers vom 08.03.2012 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Verfahrenswert wird auf 33.000,00EUR festgesetzt.
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