34 C 6/17•Amtsgericht Langenfeld, 2017-06-01, 34 C 6/17
Amtsgericht Langenfeld, 2017-06-01, 34 C 6/17
34 C 6/17Gericht erster Instanz01.06.2017
Regest
Ein Versicherungsnehmer kann einen aus § 812 BGB i. V. m. § 5 a Abs. 1 VVG a. F. resultierenden Anspruch aus einem Lebensversicherungsvertrag wirksam an eine Gesellschaft abtreten, die gem. § 10 Abs. 2 RDG über eine behördliche Erlaubnis zur Durchführung von Inkassodienstleistungen verfügt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 34 C 6/17 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-01
Aktenzeichen: 34 C 6/17
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2017:0601.34C6.17.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 34. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 398, 812, 818; VVG a. F. § 5 a
Leitsätze
Ein Versicherungsnehmer kann einen aus § 812 BGB i. V. m. § 5 a Abs. 1 VVG a. F. resultierenden Anspruch aus einem Lebensversicherungsvertrag wirksam an eine Gesellschaft abtreten, die gem. § 10 Abs. 2 RDG über eine behördliche Erlaubnis zur Durchführung von Inkassodienstleistungen verfügt.
Tenor
Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
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