11 C 297/16•Amtsgericht Langenfeld, 2017-10-06, 11 C 297/16
Amtsgericht Langenfeld, 2017-10-06, 11 C 297/16
11 C 297/16Gericht erster Instanz06.10.2017
Regest
Bei der Festsetzung der Vergütung für ein schriftliches Unfallrekonstuktionsgutachten ist ein geschätzter Zeitaufwand von 15,25 Stunden als angemessen anzusehen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 11 C 297/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 11 C 297/16
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2017:1006.11C297.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilabteilung
Normen: JVEG § 4; § 8 Abs. 2
Leitsätze
Bei der Festsetzung der Vergütung für ein schriftliches Unfallrekonstuktionsgutachten ist ein geschätzter Zeitaufwand von 15,25 Stunden als angemessen anzusehen.
Tenor
Die dem Sachverständigen Dipl.-Ing. X. M. für sein schriftliches Gutachten vom 9.6.2017 zustehende Vergütung wird gem. § 4 JVEG auf dessen Antrag auf 2.318,54 € (brutto) festgesetzt.
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