31 C 77/17•Amtsgericht Langenfeld, 2018-01-22, 31 C 77/17
Amtsgericht Langenfeld, 2018-01-22, 31 C 77/17
31 C 77/17Gericht erster Instanz22.01.2018
Regest
Der Anspruchsübergang auf den Rechtsschutzversicherer umfasst keine Zahlungsansprüche, die nicht aufgrund von Rechtsverfolgungshandlungen entstanden sind.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 31 C 77/17 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-22
Aktenzeichen: 31 C 77/17
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2018:0122.31C77.17.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 31. Zivilabteilung
Normen: VVG §§ 86,125
Leitsätze
Der Anspruchsübergang auf den Rechtsschutzversicherer umfasst keine Zahlungsansprüche, die nicht aufgrund von Rechtsverfolgungshandlungen entstanden sind.
Tenor
Die Klage wird in Höhe von 2.047,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2017 abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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