Amtsgericht Langenfeld, 2019-03-07, 25 C 244/15

25 C 244/15Gericht erster Instanz07.03.2019

Regest

Die Rüge nach § 321 a ZPO ist unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht entscheidungserheblich war.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 25 C 244/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-07

Aktenzeichen: 25 C 244/15

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2019:0307.25C244.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilabteilung

Normen: ZPO §§321 a, 495a

Leitsätze

Die Rüge nach § 321 a ZPO ist unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht entscheidungserheblich war.

Tenor

Die Rüge des Klägers vom 10.02.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

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