25 C 244/15•Amtsgericht Langenfeld, 2019-03-07, 25 C 244/15
Amtsgericht Langenfeld, 2019-03-07, 25 C 244/15
25 C 244/15Gericht erster Instanz07.03.2019
Regest
Die Rüge nach § 321 a ZPO ist unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht entscheidungserheblich war.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 25 C 244/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-07
Aktenzeichen: 25 C 244/15
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2019:0307.25C244.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilabteilung
Normen: ZPO §§321 a, 495a
Leitsätze
Die Rüge nach § 321 a ZPO ist unbegründet, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht entscheidungserheblich war.
Tenor
Die Rüge des Klägers vom 10.02.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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