37 K 5/19•Amtsgericht Langenfeld, 2019-03-12, 37 K 5/19
Amtsgericht Langenfeld, 2019-03-12, 37 K 5/19
37 K 5/19Gericht erster Instanz12.03.2019
Regest
Eine vor der Kündigung einer Grundschuld erteilte Vollstreckungsklausel ist offensichtlich fehlerhaft.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 37 K 5/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-12
Aktenzeichen: 37 K 5/19
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2019:0312.37K5.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Zwangsversteigerungsabteilung
Normen: BGB § 134, § 1193; ZPO § 724, § 726, § 750 Abs. 2
Leitsätze
Eine vor der Kündigung einer Grundschuld erteilte Vollstreckungsklausel ist offensichtlich fehlerhaft.
Tenor
Der Antrag der Stadt-Sparkasse I., L-Str. 00, 00000, - Gläubigerin – gegen E. M. , L-Straße. 0, 00000 N-C, - Schuldner -
auf Anordnung der Zwangsversteigerung
wegen eines dinglichen Anspruchs auf 70.000,00 € nebst 18 % Zinsen seit dem 01.01.2015 - aus der Grundschuld III/2 aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde des Notars E. in N. vom 14.03.2013 (UR - Nr. 000/2013) des Wohnungseigentums
Grundbuchbezeichnung: Wohnungsgrundbuch von C. Blatt 0000, 31/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück G 1 verbunden mit dem Sondereigentum G 2
Eigentümer: E. M., L.. 0, 00000 N-C
wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.