Amtsgericht Ratingen, 2002-08-28, 8 C 85/02

8 C 85/02Gericht erster Instanz28.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ratingen — 8 C 85/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-28

Aktenzeichen: 8 C 85/02

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2002:0828.8C85.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,-- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwi-

derrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der

Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenchaftsbank oder öffent-

lich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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