5 F 240/10 UE•Amtsgericht Ratingen, 2013-05-07, 5 F 240/10 UE
Amtsgericht Ratingen, 2013-05-07, 5 F 240/10 UE
5 F 240/10 UEGericht erster Instanz07.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ratingen — 5 F 240/10 UE — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-07
Aktenzeichen: 5 F 240/10 UE
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2013:0507.5F240.10UE.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Beschluss
Tenor
Dem Antragsteller wird aufgegeben, an die Antragsgegnerin ab dem 01.07.2012 einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 1.123,00 € zu bezahlen, ab 01.01.2013 einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 1.202,49 €, darauf entfallen auf den Krankenvorsorgeunterhalt 80,49 €,
ab 01.03.2014 einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 380,00 €, davon entfallen auf den Krankenvorsorgeunterhalt 80,49 €.
Der Unterhaltsanspruch wird befristet bis zum 31.03.2016.
Das Verfahren ist in der Hauptsache für erledigt hinsichtlich des geltend gemachten Unterhalts im Zeitraum 17.01.2012 bis 30.06.2012 und hinsichtlich des geltend gemachten Krankenvorsorgeunterhalts bis einschließlich November 2012.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
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