Amtsgericht Ratingen, 2017-05-16, 11 C 102/16

11 C 102/16Gericht erster Instanz16.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ratingen — 11 C 102/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-16

Aktenzeichen: 11 C 102/16

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2017:0516.11C102.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 250 € seit dem 01.12.2015, 01.01.2016 und 01.02.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei F, N & V i.H.v. 147,56 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 32 % und die Beklagte 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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