8 C 385/15•Amtsgericht Ratingen, 2017-08-09, 8 C 385/15
Amtsgericht Ratingen, 2017-08-09, 8 C 385/15
8 C 385/15Gericht erster Instanz09.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ratingen — 8 C 385/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 8 C 385/15
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2017:0809.8C385.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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