8 C 298/17•Amtsgericht Ratingen, 2018-04-04, 8 C 298/17
Amtsgericht Ratingen, 2018-04-04, 8 C 298/17
8 C 298/17Gericht erster Instanz04.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ratingen — 8 C 298/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-04
Aktenzeichen: 8 C 298/17
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2018:0404.8C298.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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