17 C 524/02•Amtsgericht Velbert, 2003-02-25, 17 C 524/02
Amtsgericht Velbert, 2003-02-25, 17 C 524/02
17 C 524/02Gericht erster Instanz25.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Velbert — 17 C 524/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-25
Aktenzeichen: 17 C 524/02
ECLI: ECLI:DE:AGME4:2003:0225.17C524.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Beklagten ihrerseits in dieser Höhe Sicherheit leisten.
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