Amtsgericht Velbert, 2012-08-14, 20 OWi 68/12

20 OWi 68/12Gericht erster Instanz14.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Velbert — 20 OWi 68/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-14

Aktenzeichen: 20 OWi 68/12

ECLI: ECLI:DE:AGME4:2012:0814.20OWI68.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 20

Tenor

Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen eine Geldbuße in Höhe von 35,00 EUR festgesetzt, da er es unterlassen hat, ein Gewerbe nach dessen Aufgabe rechtzeitig abzumelden.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst.

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