20 OWi 68/12•Amtsgericht Velbert, 2012-08-14, 20 OWi 68/12
Amtsgericht Velbert, 2012-08-14, 20 OWi 68/12
20 OWi 68/12Gericht erster Instanz14.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Velbert — 20 OWi 68/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-14
Aktenzeichen: 20 OWi 68/12
ECLI: ECLI:DE:AGME4:2012:0814.20OWI68.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 20
Tenor
Gegen den Betroffenen wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen eine Geldbuße in Höhe von 35,00 EUR festgesetzt, da er es unterlassen hat, ein Gewerbe nach dessen Aufgabe rechtzeitig abzumelden.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt dieser selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.