17 C 475/18•Amtsgericht Velbert, 2019-11-29, 17 C 475/18
Amtsgericht Velbert, 2019-11-29, 17 C 475/18
17 C 475/18Gericht erster Instanz29.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Velbert — 17 C 475/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-29
Aktenzeichen: 17 C 475/18
ECLI: ECLI:DE:AGME4:2019:1129.17C475.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 449,89 Euro zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte E2, W, in Höhe von 83,54 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 77 %, die Beklagte zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
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