4 XIV(B) 19/16•Amtsgericht Meschede, 2016-07-15, 4 XIV(B) 19/16
Amtsgericht Meschede, 2016-07-15, 4 XIV(B) 19/16
4 XIV(B) 19/16Gericht erster Instanz15.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Meschede — 4 XIV(B) 19/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-15
Aktenzeichen: 4 XIV(B) 19/16
ECLI: ECLI:DE:AGMES:2016:0715.4XIV.B19.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung für Abschiebehaftsachen
Tenor
Die gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 17.06.2016 angeordnete Sicherungshaft wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 AufenthG dergestalt verlängert, dass sie bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 09.09.2016 fortdauert. Eine nochmalige Verlängerung der Anordnung bleibt vorbehalten.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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