7 F 518/17•Amtsgericht Meschede, 2017-09-25, 7 F 518/17
Amtsgericht Meschede, 2017-09-25, 7 F 518/17
7 F 518/17Gericht erster Instanz25.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Meschede — 7 F 518/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-25
Aktenzeichen: 7 F 518/17
ECLI: ECLI:DE:AGMES:2017:0925.7F518.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für das Kind U. S. , geboren am 21.05.2010, beginnend mit September 2017 monatlich zum 1. Kindesunterhalt in Höhe von 217,00 EUR zu zahlen.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für das Kind G. S. , geboren am 02.06.2008, beginnend mit September 2017 monatlich zum 1. Kindesunterhalt in Höhe von 217,00 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten zu 3/4, die Antragstellerin zu 1/4.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Verfahrenswert: 3.564,00 EUR (§§ 41, 51 FamGKG).
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