8 Ds-360 Js 560/17-204/19•Amtsgericht Meschede, 2019-11-18, 8 Ds-360 Js 560/17-204/19
Amtsgericht Meschede, 2019-11-18, 8 Ds-360 Js 560/17-204/19
8 Ds-360 Js 560/17-204/19Gericht erster Instanz18.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Meschede — 8 Ds-360 Js 560/17-204/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-18
Aktenzeichen: 8 Ds-360 Js 560/17-204/19
ECLI: ECLI:DE:AGMES:2019:1118.8DS360JS560.17.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 238 I Nr. 1, 2, IV, 52, 56 StGB.
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