Amtsgericht Meschede, 2019-11-18, 8 Ds-360 Js 560/17-204/19

8 Ds-360 Js 560/17-204/19Gericht erster Instanz18.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Meschede — 8 Ds-360 Js 560/17-204/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-18

Aktenzeichen: 8 Ds-360 Js 560/17-204/19

ECLI: ECLI:DE:AGMES:2019:1118.8DS360JS560.17.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 238 I Nr. 1, 2, IV, 52, 56 StGB.

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