5 C 243/02•Amtsgericht Mönchengladbach, 2002-12-19, 5 C 243/02
Amtsgericht Mönchengladbach, 2002-12-19, 5 C 243/02
5 C 243/02Gericht erster Instanz19.12.2002
Regest
Zu den Anforderungen an die Refraktionsbestimmung durch den Augenarzt und zu den Aufklärungspflichten des Augenarztes im Zusammenhang mit der Refraktionsbestimmung.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 243/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-19
Aktenzeichen: 5 C 243/02
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2002:1219.5C243.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Refraktionsbestimmung durch den Augenarzt und zu den Aufklärungspflichten des Augenarztes im Zusammenhang mit der Refraktionsbestimmung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
in Höhe von 350,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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