Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-02-20, 5 C 608/02

5 C 608/02Gericht erster Instanz20.02.2003

Regest

Der Insolvenzverwalter darf die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle von der Vorlage des Originals des Vollstrek-kungstitels abhängig machen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 608/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: 5 C 608/02

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2003:0220.5C608.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Leitsätze

Der Insolvenzverwalter darf die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle von der Vorlage des Originals des Vollstrek-kungstitels abhängig machen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 250,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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