40 F 300/04•Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-11-26, 40 F 300/04
Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-11-26, 40 F 300/04
40 F 300/04Gericht erster Instanz26.11.2004
Regest
Sorgerechtsentscheidung eines serbischen Gerichts kann anerkennungsfähig sein Wollen Kinder und Eltern übereinstimmend die gemeinsame elterliche Sorge, ist eine anderslautende Regelung darauf abzuändern
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 40 F 300/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: 40 F 300/04
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:1126.40F300.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 1696 BGB, § 16a FGG
Leitsätze
Sorgerechtsentscheidung eines serbischen Gerichts kann anerkennungsfähig sein
Wollen Kinder und Eltern übereinstimmend die gemeinsame elterliche Sorge, ist eine anderslautende Regelung darauf abzuändern
Tenor
Die elterliche Sorge für die Kinder N, geboren 1990, und S, geboren 1992, wird den Beteiligten zu 1. und 2. gemeinsam übertragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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