Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-11-26, 40 F 300/04

40 F 300/04Gericht erster Instanz26.11.2004

Regest

Sorgerechtsentscheidung eines serbischen Gerichts kann anerkennungsfähig sein Wollen Kinder und Eltern übereinstimmend die gemeinsame elterliche Sorge, ist eine anderslautende Regelung darauf abzuändern

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 40 F 300/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-26

Aktenzeichen: 40 F 300/04

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:1126.40F300.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 1696 BGB, § 16a FGG

Leitsätze

Sorgerechtsentscheidung eines serbischen Gerichts kann anerkennungsfähig sein

Wollen Kinder und Eltern übereinstimmend die gemeinsame elterliche Sorge, ist eine anderslautende Regelung darauf abzuändern

Tenor

Die elterliche Sorge für die Kinder N, geboren 1990, und S, geboren 1992, wird den Beteiligten zu 1. und 2. gemeinsam übertragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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