5 C 153/04•Amtsgericht Mönchengladbach, 2005-04-12, 5 C 153/04
Amtsgericht Mönchengladbach, 2005-04-12, 5 C 153/04
5 C 153/04Gericht erster Instanz12.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 153/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-12
Aktenzeichen: 5 C 153/04
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2005:0412.5C153.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.