36 C 333/09•Amtsgericht Mönchengladbach, 2010-01-14, 36 C 333/09
Amtsgericht Mönchengladbach, 2010-01-14, 36 C 333/09
36 C 333/09Gericht erster Instanz14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 333/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 36 C 333/09
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2010:0114.36C333.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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