Amtsgericht Mönchengladbach, 2010-01-14, 36 C 333/09

36 C 333/09Gericht erster Instanz14.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 333/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 36 C 333/09

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2010:0114.36C333.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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