Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-03-11, 4 C 418/09

4 C 418/09Gericht erster Instanz11.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 4 C 418/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: 4 C 418/09

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0311.4C418.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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