4 C 418/09•Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-03-11, 4 C 418/09
Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-03-11, 4 C 418/09
4 C 418/09Gericht erster Instanz11.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 4 C 418/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-11
Aktenzeichen: 4 C 418/09
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0311.4C418.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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