Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-04-11, 29 C 546/10

29 C 546/10Gericht erster Instanz11.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 29 C 546/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-11

Aktenzeichen: 29 C 546/10

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0411.29C546.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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