Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-06-29, 39 F 232/10

39 F 232/10Gericht erster Instanz29.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 39 F 232/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-29

Aktenzeichen: 39 F 232/10

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0629.39F232.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin EUR 242.250,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

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