Amtsgericht Mönchengladbach, 2012-06-11, 29 C 519/11

29 C 519/11Gericht erster Instanz11.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 29 C 519/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-11

Aktenzeichen: 29 C 519/11

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2012:0611.29C519.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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