29 C 519/11•Amtsgericht Mönchengladbach, 2012-06-11, 29 C 519/11
Amtsgericht Mönchengladbach, 2012-06-11, 29 C 519/11
29 C 519/11Gericht erster Instanz11.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 29 C 519/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-11
Aktenzeichen: 29 C 519/11
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2012:0611.29C519.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.