29 C 214/12•Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-03-19, 29 C 214/12
Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-03-19, 29 C 214/12
29 C 214/12Gericht erster Instanz19.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 29 C 214/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-19
Aktenzeichen: 29 C 214/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0319.29C214.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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