4 C 476/12•Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-07-16, 4 C 476/12
Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-07-16, 4 C 476/12
4 C 476/12Gericht erster Instanz16.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 4 C 476/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-16
Aktenzeichen: 4 C 476/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0716.4C476.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Mönchengladbach
Tenor
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Es wird festgestellt, dass der Zahlungsanspruch i. H. v. 288 €, dessen sich die Beklagte durch die Zahlungsaufforderung vom 11.10.2012 zum Aktenzeichen,Belegnummer,für N-Einkaufsquellen.de Grundgebühr 12 Monate, gegenüber dem Kläger berühmt, nicht besteht.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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