3 C 193/13•Amtsgericht Mönchengladbach, 2014-03-20, 3 C 193/13
Amtsgericht Mönchengladbach, 2014-03-20, 3 C 193/13
3 C 193/13Gericht erster Instanz20.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 3 C 193/13 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 3 C 193/13
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2014:0320.3C193.13.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 0000,00 EUR nebst Zinsen aus 0000,00 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 000,00 EUR zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.