2 C 366/14•Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-06-10, 2 C 366/14
Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-06-10, 2 C 366/14
2 C 366/14Gericht erster Instanz10.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 2 C 366/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 2 C 366/14
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:0610.2C366.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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