128 Ls 44/15•Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-07-14, 128 Ls 44/15
Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-07-14, 128 Ls 44/15
128 Ls 44/15Gericht erster Instanz14.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 128 Ls 44/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-14
Aktenzeichen: 128 Ls 44/15
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:0714.128LS44.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Angeklagte ist des versuchten Betruges schuldig.
Gegen den Angeklagten wird deshalb und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2011 (Aktenzeichen: 128 Ls-602 Js 1013/11-40/11) wegen der dort festgestellten Taten eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten verhängt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen - auch der notwendigen Auslagen des Angeklagten - wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 ff. JGG
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