35 C 737/14•Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-07-23, 35 C 737/14
Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-07-23, 35 C 737/14
35 C 737/14Gericht erster Instanz23.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 35 C 737/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 35 C 737/14
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:0723.35C737.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Klägerin die Klägerin und der Beklagte zu 2) jeweils zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt dieser selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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