5 C 162/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-08-10, 5 C 162/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-08-10, 5 C 162/16
5 C 162/16Gericht erster Instanz10.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 162/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-10
Aktenzeichen: 5 C 162/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2016:0810.5C162.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 'Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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