Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-10-29, 92 Ls 46/15

92 Ls 46/15Gericht erster Instanz29.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 92 Ls 46/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-29

Aktenzeichen: 92 Ls 46/15

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2016:1029.92LS46.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Angeklagten sind des Betruges in 26 Fällen schuldig.

Der Angeklagte Dr. L. wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte H wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB.

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