Amtsgericht Mönchengladbach, 2017-07-05, 55 Ds 206/16

55 Ds 206/16Gericht erster Instanz05.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 55 Ds 206/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-05

Aktenzeichen: 55 Ds 206/16

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2017:0705.55DS206.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 Euro verurteilt.

Dem Verurteilten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50,00 Euro abzuzahlen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 185 StGB

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