15a III 21/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-03-01, 15a III 21/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-03-01, 15a III 21/16
15a III 21/16Gericht erster Instanz01.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 15a III 21/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 15a III 21/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2018:0301.15A.III21.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 15a des Amtsgerichts
Tenor
Auf die Beschwerde des Standesamtes F. wird der Beschluss vom 08.02.2017 aufgehoben und der Antrag des Kindes zurückgewiesen.
Die Kosten werden dem Kind auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.