35 C 420/18•Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-09-27, 35 C 420/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-09-27, 35 C 420/18
35 C 420/18Gericht erster Instanz27.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 35 C 420/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-27
Aktenzeichen: 35 C 420/18
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2019:0927.35C420.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB §§ 133, 157
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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