Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-09-27, 35 C 420/18

35 C 420/18Gericht erster Instanz27.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 35 C 420/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 35 C 420/18

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2019:0927.35C420.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Normen: BGB §§ 133, 157

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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