3 C 146/18•Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-11-14, 3 C 146/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-11-14, 3 C 146/18
3 C 146/18Gericht erster Instanz14.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 3 C 146/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 3 C 146/18
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2019:1114.3C146.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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