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65 XIV/B 37/20•Amtsgericht Mönchengladbach, 2020-10-12, 65 XIV/B 37/20
65 XIV/B 37/20Gericht erster Instanz12.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-12
Aktenzeichen: 65 XIV/B 37/20
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:1012.65XIV.B37.20.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der pakistanische Staatsangehörige N, B, geb. 30.12.1993 in H,
Alias: N, B, geb. 30.12.1994 in H,
ist zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan gemäß § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes in Abschiebungshaft zu nehmen.
Die Dauer der Haft wird befristet bis zum 08.12.2020, 24.00 Uhr.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
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