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15 VI 648/21•Amtsgericht Mönchengladbach, 2023-04-20, 15 VI 648/21
15 VI 648/21Gericht erster Instanz20.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 15 VI 648/21
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2023:0420.15VI648.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
sind auf Grund des Beschlusses des Nachlassgerichts S. vom 27.09.2022 von dem Antragsteller
4.142,99 EUR - viertausendeinhundertzweiundvierzig Euro und neunundneunzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.09.2022 an den Antragsgegner zu erstatten.
Die Berechnung ist beigefügt bzw. bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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