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31 M 1516/24•Amtsgericht Mönchengladbach, 2024-10-23, 31 M 1516/24
31 M 1516/24Gericht erster Instanz23.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 31 M 1516/24
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2024:1023.31M1516.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Der Antrag des Gläubigers, gegen den Schuldner die Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft anzuordnen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Gläubiger zur Last.
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