15 C 40/89•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 1989-06-23, 15 C 40/89
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 1989-06-23, 15 C 40/89
15 C 40/89Gericht erster Instanz23.06.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 40/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-06-23
Aktenzeichen: 15 C 40/89
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:1989:0623.15C40.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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