16 F 221/98•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2001-09-10, 16 F 221/98
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2001-09-10, 16 F 221/98
16 F 221/98Gericht erster Instanz10.09.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 16 F 221/98 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2001-09-10
Aktenzeichen: 16 F 221/98
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2001:0910.16F221.98.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Vergütung der Verfahrenspflegerin und Ersatz der Aufwendungen wird auf 1.883,81 DM festgesetzt.
Kosten werden nicht erhoben.
Auslagen werden nicht erstattet.
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