Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2005-11-10, 10 C 447/04

10 C 447/04Gericht erster Instanz10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 447/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: 10 C 447/04

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2005:1110.10C447.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe

Sicherheit leistet.

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