10 C 447/04•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2005-11-10, 10 C 447/04
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2005-11-10, 10 C 447/04
10 C 447/04Gericht erster Instanz10.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 447/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: 10 C 447/04
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2005:1110.10C447.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe
Sicherheit leistet.
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