Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2006-11-09, 10 C 433/06

10 C 433/06Gericht erster Instanz09.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 433/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-09

Aktenzeichen: 10 C 433/06

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2006:1109.10C433.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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