10 C 433/06•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2006-11-09, 10 C 433/06
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2006-11-09, 10 C 433/06
10 C 433/06Gericht erster Instanz09.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 433/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-09
Aktenzeichen: 10 C 433/06
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2006:1109.10C433.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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