23 C 308/19•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2009-12-11, 23 C 308/19
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2009-12-11, 23 C 308/19
23 C 308/19Gericht erster Instanz11.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 23 C 308/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-11
Aktenzeichen: 23 C 308/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2009:1211.23C308.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagten zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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