Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2009-12-11, 23 C 308/19

23 C 308/19Gericht erster Instanz11.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 23 C 308/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-11

Aktenzeichen: 23 C 308/19

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2009:1211.23C308.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagten zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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